Ab wann brauch ich einen Gewerbeschein als Blogger/ Instagrammer?

Ihr habt es gewollt? Ihr bekommt es!

Auf die große Nachfrage hin, ob ich mal einen Blogpost zum Thema Gewerbeschein als Instagrammer schreiben könnte, habe ich nun an schreiben gemacht und mein Wissen hier gebündelt. Bitte nicht vergessen: Trotz sehr gewissenhafter Recherche bin ich weder ein Steuerberater noch sonst in irgendeiner Art und Weise dazu ausgebildet. 

Wenn du 100%ige Sicherheit möchtest solltest du dich an einen Steuerberater oder ans Rathaus wenden, denn: Sicher ist Sicher.

IST ES FÜR MICH RELEVANT?

In Deutschland muss eine Gewerbeanmeldung für alle Personen vorliegen, die einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen. Dabei st es grundsätzlich erstmal völlig Wurst, ob diese haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird.

Da dies zunächst nicht klar ersichtlich wird findet man unter §15 Abs.2 EStG die Definition einer gewerblichen Tätigkeit. Zusammenfassend muss deine Arbeit also selbstständig, nachhaltig/langfristig und mit Gewinnerzielungsabsicht sein. Es reicht hier also, wenn du einen dieser Punkte erfüllst. Viele Accounts die mir folgen haben Beispielsweise um die 2000 Abonnenten und schon ihre ersten Kooperationen an Land gezogen. Die Größe des Accounts ist nebensächlich. Ob es nun 2000 Follower sind oder 10.000. Sofern die Kooperation nur einmalig war könnte man drüber hinweg sehen. Eine Regelmäßigkeit würde schon bestehen, wenn dieser Account schon zwei Kooperationen hätte. Ähnlich wie bei dem Thema „Schleichwerbung“ kann man sich nie früh genug absichern und sollte auch im Falle von zwei unbezahlten Kooperationen ein Gewerbe anmelden.

Also nochmal kurz zusammengefasst: 

– selbstständig, nachhaltig/langfristig + mit Gewinnerzielungsabsicht 

– mehr als 2 Kooperationen (egal, ob bezahlt oder Sponsoring)

EINNAHMEQUELLEN

Ich möchte die Einnahmequellen kurz durchgehen, denn diese sind vielleicht nicht so offensichtlich wie man es annimmt. Vielen ist bestimmt auch nicht bewusst, dass fast jeder swipe up Link nicht nur direkt zum Produkt führt, sondern getrackt wird und sogar eine Einnahmequelle darstellt. Spätestens seit dem Swipe Up Button gibt es bei Instagram nun die Option auf Affiliate Links in der Story.  Diese können entweder per Click oder per Buy ausbezahlt werden und bieten eine kurzfristige Werbeeinnahme. Je nachdem wie oft der Link also in den nächsten 24 Stunden geklickt wird kann dabei verdient werden.

Die wohl bekannteste Einnahmequelle bei Instagram ist sind bezahlte Betragsposts oder Story Präsentationen. Geld gegen Bild quasi. Müsste wohl ein Begriff sein.

Äußerst beliebt sind „bloggereigene“ Produkte. Wie praktisch? Reichweite und potentielle Käufer sind ja vorhanden, warum also nicht? Sei es Leinenhersteller oder Merchandise mit eigenem Logo. Bewerben lässt sich schließlich einiges.

Zum Schluß noch das Sponsoring. Produkt gegen Werbung. Sollte auch kein Novum sein? Produkte werden meist kostenlos oder vergünstigt zugesendet müssen aber dennoch versteuert werden. Ähnlich läuft es bei Events ab. Neben der Einladung werden dabei meist Fahrtkosten und Übernachtungen übernommen.

GRAUZONE 

Eine Grauzone könnte das bewerben von selbstgekauften Produkten sein. Das man selbst hier alles als Werbung kennzeichnen muss sollte dir klar sein. (Blogpost zum Thema Werbung/ Abmahnung folgt!) Hierzu habe ich bisher keine eindeutige Rechtsmeinung finden können und würde eher etwas größeren Accounts, sagen wir mal ab 3000-5000 Followern empfehlen sich einen Gewerbeschein zu holen.

Übrigens ist ein Gewerbeschein auch nichts schlimmes. Im Gegenteil! Du kannst es auch sinnvoll bei neuen Einkäufen für dein Gewerbe einsetzen.

WO MELDE ICH EIN GEWERBE AN?

Dein Gewerbe kannst du bei deinem zuständigen Gewerbeamt anmelden. In kleineren Städten ist es auch meistens im Rathaus möglich.

Erwarte dort keinerlei Hilfe beim Thema Bloggen.

Die Mitarbeiter der Stadt haben davon null Ahnung und werden dir sehr wahrscheinlich mit Achselzucken begegnen. Mach dir daher vorher Gedanken welcher Begriff ganz oben stehen soll? Also als WAS meldest du dein Gewerbe an? Am besten irgendwas ganz weit gefasstes. Blogger? Internetdienstleistungen? Fotograf? Sei dir vorher sicher und halte dir alle Optionen offen. In der Regel kostet dies je nach Stadt oder Gemeinde zwischen 15 und 50 Euro. In Heidelberg waren es 30 Euro. Diese Kosten kannst du natürlich auch absetzen. Sobald deine Gewerbeanmeldung durch ist unterliegst du der Impressumspflicht. Du wirst auch recht bald Post vom Finanzamt bekommen und stolzer Besitzer einer neuen Steuernummer sein.

Und nun die Frage aller Fragen: Brauchst DU ein Gewerbeschein?

 

Ja, oder? 😉

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